Abstands-Messung vom 04.03.2020, A92, München Richtung Deggendorf - Höhe Echinger Hof / Peterreuth, westlich von Landshut, Abschnitt 320 km 6.350, (Koordinaten N 48.51433 E 12.05531  - Verkehrskontrollsystem VKS3 - Fotos

VKS3 Abstandsmessung Landshut  

A92 Landshut VKS3 Richtung Deggendorf - Messkameras + Kamera zur Fahreridentifizierung

Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot (nach vorherigem Anhoerungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am 04.03.2020 um 12.30 Uhr Tatort: Landshut, A92 Fahrtrichtung Deggendorf als Führer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: M-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

104615    Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h den erforderlichen Abstand von 65,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 12 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 4 Abs. 1, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24, 25 StVG; 12.7.4 BKat, Paragraph 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar. Messtoleranz von 5 km/h wurde beruecksichtigt. Archiv 0156_ 30 0455405 Verkehrskontrollsystem VKS3

Beweismittel: Foto

Zeuge: POM XY VPI Deggendorf

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     2 Monaten

Gemaeß Paragraph 25 ABs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise für das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbuße festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     320,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebühr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 348,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

VKS 3.0 

Abstandsmessung A92 Landshut VKS3 westlich von Landshut Fahrtrichtung Deggendorf Kamera zur Fahreridentifizierung

 

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