Unfallregulierung ▪ Kfz-Haftpflichtregulierung:

 

Sollten Sie von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach der Unfallmeldung durch den Schädiger/Gegner bereits angeschrieben und Ihnen schnelle und komplikationslose Hilfe angeboten worden sein, muss unbedingt beachtet werden, dass das Interesse des Versicherers dabei häufig darin liegt, den Schaden durch einen eigenen (also einen von der gegnerischen Versicherung beauftragten und bezahlten) und nicht durch einen unabhängigen Gutachter/Sachverständigen beurteilen zu lassen. Darueber hinaus soll oftmals erreicht werden, dass Sie als Geschädigter selbst keinen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprueche beauftragen, den die Versicherung nicht nur bezahlen muesste, sondern der häufig weit mehr Schadenspositionen durchsetzt, als sie Ihnen gegenueber von der Haftpflichtversicherung zugestanden und insbesondere offengelegt  werden. Darunter fallen unter anderem Fragen zur Wertminderung, zum Nutzungsausfall, zu den Sachverständigenkosten usw. ...

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Prellungen, Stauchungen, Schleudertrauma, Brueche, Schock, sonstige unfallbedingte Verletzungen), sind erhebliche Schmerzensgeldbeträge durchsetzbar, welche die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmässig nicht freiwillig bezahlt bzw. offenlegt. Mit Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und der richtigen Argumentation kann ich den fuer den konkreten Schadensfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag fuer Sie einfordern.

Sollten Sie - aus Ihrer Sicht, auch tatsächlich - voellig unverschuldet in einen Unfall / Verkehrsunfall geraten sein, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulieren muss, dann koennen Sie einen Rechtsanwalt fuer die Abwicklung des Unfalles / Verkehrsunfalls beauftragen, damit dieser die Schadensabwicklung fuer Sie uebernimmt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss in diesem Fall auch die Rechtsanwaltskosten tragen. Auf Sie kommen grundsätzlich keine Rechtsanwaltskosten zu.

Sollte der Unfall / Verkehrsunfall dadurch entstanden sein, dass Sie bei dem Unfallereignis auch einen Fehler gemacht haben bzw. gemacht haben koennten, dann ist Folgendes zu beachten:

So wuerden Sie nie in ein Fussballspiel gehen. Warum dann in Verhandlungen mit Ihrer Versicherung?

 

Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, der durch den Unfall / Verkehrsunfall entstanden ist, nur zu dem Anteil, zu dem der Unfall / Verkehrsunfall - nach subjektiver Sicht der Versicherung - von ihrem Versicherungsnehmer, also Ihrem Unfallgegner, verursacht wurde. Das heisst natuerlich auch, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch nur die Rechtsanwaltskosten aus diesem Anteil trägt. In diesem Fall besteht jedoch fuer Sie auch keine Gefahr hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten, wenn Sie vor Eintritt des Unfalls / Verkehrsunfalls eine diesbezuegliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, also fuer den Schadensfall eintritt. Dann trägt die Rechtsschutzversicherung die restlichen Kosten.

Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch zu Unrecht nur einen Teil des durch den Unfall / Verkehrsunfall entstandenen Schadens reguliert hat, dann besteht natuerlich auch die Moeglichkeit, Ihre Rechte im Wege eines gerichtlichen Verfahrens einzuklagen. Falls eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht, kommen auf Sie keine Extra-Kosten zu; insbesondere die Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die Kosten eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens werden entweder von der Rechtsschutzversicherung oder - im Falle Ihres Obsiegens - von Ihrem Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer getragen.

 

Unfallregulierung ▪ Vollkasko-/Teilkaskoregulierung:

 

Der Sachverständige der Versicherung hat keinen merkantilen Minderwert angesetzt.

Wissen Sie, ob richtig abgerechnet worden ist und ab wann dieser ersetzt wird?

Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten???

->>> Rechtsanwalt Kitzlinger als Fachanwalt fuer Verkehrsrecht kann Ihnen fruehzeitig Auskunft erteilen, so dass Sie keine Kosten verursachen, auf denen Sie am Ende sitzen bleiben!!!

 

Unfallregulierung ▪ private Unfallversicherung:

Der Sachverständige der Versicherung hat keinen oder einen zu geringen Invalidittsgrad nach Gliedertaxe angesetzt.

Damit Sie den mit der Unfallversicherung abgesicherten bzw. Ihnen zustehenden Betrag zu erhalten, gibt es verschiedene Alternativen, damit Sie zu Ihrem Recht und Anspruch kommen.

Kontaktieren Sie die Kanzlei, um einen Termin zu vereinbaren.

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist Fachanwalt fuer Verkehrsrecht und auf Unfallregulierungen spezialisiert!