Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger dazu berechtigt die Bezeichnung

 

Fachanwalt fuer Verkehrsrecht

 

zu fuehren. Von Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger wurde die entsprechende juristische, fachspezifische Fortbildungsmassnahme absolviert. Er hat erfolgreich am 19. Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht (Juristische Fachseminare, Institut fuer angewandtes Recht) teilgenommen. Ferner wurden die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen in dem geforderten Umfang belegt.

 

Der 19. Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht (Juristische Fachseminare, Institut fuer angewandtes Recht) diente dem Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht:

 

 

Spezialisten erkennt man auf den ersten Blick. Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.

 

Verkehrsstrafrecht

 

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bussgeldbescheid)

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessfuehrung

 

Versicherungsrecht I,

insb. das Recht der Kraftfahrtversicherung (Haftpflichtversicherung)

und der Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko)

Versicherungsrecht II,

Grundzuege des Personenversicherungsrechts

(insb. Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)

 

Verkehrszivilrecht I,

insb. das Verkehrshaftungsrecht (Sachschaden),

 

KFZ-Kauf (Neuwagen, Gebrauchtwagen)

KFZ-Leasing

KFZ-Reparatur

KFZ-Sachverstaendigenrecht

 

Verkehrszivilrecht II, insb. das Verkehrshaftungsrecht (Personenschaden: Schmerzensgeld)

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessfuehrung

 

Verkehrstechnik und Unfallanalyse

 

Recht der Fahrerlaubnis, insb. Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

 

Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:

 

Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten - Recht

Zivilrecht

(insb. Schadensersatzrecht, Vertragsrecht, v.a. Kaufrecht, Versicherungsrecht u.v.m.)

Verwaltungsrecht

 

Fachanwaelte haben neben bzw. nach dem Fachanwalt - Lehrgang fachspezifische Fortbildungsveranstaltungen zu absolvieren.

Zu dem Themengebiet "Verkehrsrecht" folgen Sie bitte auch dem folgenden Link Verkehrsrecht.

 

Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse fuer den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung

FACHANWALT FUER VERKEHRSRECHT

 

Pflichtfortbildungsseminar im Verkehrs- und Strafrecht gem. Paragraph 15 FAO

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Aktuell

 

 

 

Pflichtfortbildungsseminar im Verkehrs- und Strafrecht gem. Paragraph 15 FAO

Strafverfahrensrecht Aktuell

 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht, Anwaltverein Landshut e.V.

 

(Oberregierungsrat Ulrich Merkl, Teamleiter Regress der DRV Bayern Sued, Landshut:

Der Regress des Rentenversicherungstraegers im Ueberblick und seine Bedeutung für die anwaltliche Regulierungspraxis; 

Richter a. Amtsgericht Muenchen a. D. und Rechtsanwalt Wolfgang Haase:

Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Geldsanktionen der EU-Mitgliedsstaaten, die neuesten Entscheidungen zum Fuehrerscheintourismus, weitere aktuelle verkehrsrechtliche Probleme: Videomessungen, Richtervorbehalt, etc.)

 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht / Strafrecht Passauer Anwaltverein e.V.

 

(Thomas Wicke, Peter Erl Knorr, Dominik Hammer Tuev Sued Passau/ Tuev Sued Ingolstadt / Verkehrspsychologen:

Neues zur MPU aus der FeV / Die MPU und Moeglichkeiten der Vorbereitung)

 

 

 

Fortbildungsbescheinigung des

Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) 2011 vom 15. August 2011

 

(Jede Rechtsanwaeltin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfuellung dieser Pflicht raet der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jaehrlich fortzubilden. Geeignet hierfuer ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhaengiger Anbieter oder - mit Einschraenkungen - eigene Dozententaetigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergaenzen Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte ihre Kenntnisse und Faehigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualitaet ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.)

 

 

Fortbildungsbescheinigung des

Kfz-Innung Niederbayern 2012 vom 04. Juli 2012

 

(Schadenrecht und Kaufrecht, Fortbildungsbescheinigung fuer den Fachanwalt Verkehrsrecht) 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht

vom 16. Juli 2012

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht 

vom 17. September 2012

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 Abs. 2 FAO fuer den Fachanwalt fuer Verkehrsrecht 

vom 05.08.2020

Herr Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger
an dem Pflichtfortbildungseminar im
Mittwoch, den 5. August 2020
Themen / Referent(en):
T E I L N A H M E Z E R T I F I K A T
Hiermit wird bestätigt, dass gem. Par. 15 Abs. 2 FAO am
an 2,5 Zeitstunden ausschliesslich der Pausen teilgenommen hat.
Verkehrsrecht

Haftungsquoten und Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht
Der Halter als Subjekt der Abwägung - Problem: Leasingfahrzeug
Abgrenzung zur Quotenbildung beim Radfahrer- bzw. Fussgängerunfall
Der Vertrauensgrundsatz und Schutzzweckerwägungen
Anwendungsbereich des Anscheinsbeweiss
Referent:
Dr. Jens Rogler
Vorsitzender Richter am Landgericht Nuernberg-Fuerth

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!