Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger

 

RA Bernhard F. Kitzlinger 

 

Diplom-Jurist Univ. seit 2004

Rechtsanwalt seit 2007

Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2011

 

Fortbildungsmaßnahmen primär auf dem Gebiet des Verkehrsrechts

 

 

Lehrgang zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung

FACHANWALT FüR VERKEHRSRECHT

 

Pflichtfortbildungsseminar im Verkehrs- und Strafrecht gem. Paragraph 15 FAO

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Aktüll

 

 

 

Pflichtfortbildungsseminar im Verkehrs- und Strafrecht gem. Paragraph 15 FAO

Strafverfahrensrecht Aktüll

 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

für den Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

für den Fachanwalt für Verkehrsrecht, Anwaltverein Landshut e.V.

 

(Oberregierungsrat Ulrich Merkl, Teamleiter Regress der DRV Bayern Süd, Landshut:

Der Regress des Rentenversicherungstraegers im überblick und seine Bedeutung für die anwaltliche Regulierungspraxis; 

Richter a. Amtsgericht München a. D. und Rechtsanwalt Wolfgang Haase:

Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Geldsanktionen der EU-Mitgliedsstaaten, die neüsten Entscheidungen zum Führerscheintourismus, weitere aktülle verkehrsrechtliche Probleme: Videomessungen, Richtervorbehalt, etc.)

 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

für den Fachanwalt für Verkehrsrecht / Strafrecht Passaür Anwaltverein e.V.

 

(Thomas Wicke, Peter Erl Knorr, Dominik Hammer Tüv Süd Passau/ Tüv Süd Ingolstadt / Verkehrspsychologen:

Neüs zur MPU aus der FeV / Die MPU und Moeglichkeiten der Vorbereitung)

 

 

 

Fortbildungsbescheinigung des

Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) 2011 vom 15. August 2011

 

(Jede Rechtsanwaeltin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht raet der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelten, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jaehrlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhaengiger Anbieter oder - mit Einschraenkungen - eigene Dozententaetigkeit. Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergaenzen Rechtsanwaeltinnen und Rechtsanwaelte ihre Kenntnisse und Faehigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualitaet ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.)

 

 

Fortbildungsbescheinigung des

Kfz-Innung Niederbayern 2012 vom 04. Juli 2012

 

(Schadenrecht und Kaufrecht, Fortbildungsbescheinigung für den Fachanwalt Verkehrsrecht) 

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO

für den Fachanwalt für Verkehrsrecht

vom 16. Juli 2012

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 FAO für den Fachanwalt für Verkehrsrecht 

vom 17. September 2012

 

 

Fortbildungsbestaetigung nach Paragraph 15 Abs. 2 FAO für den Fachanwalt für Verkehrsrecht 

vom 05.08.2020

Herr Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger
an dem Pflichtfortbildungseminar im
Mittwoch, den 5. August 2020
Themen / Referent(en):
T E I L N A H M E Z E R T I F I K A T
Hiermit wird bestätigt, dass gem. Par. 15 Abs. 2 FAO am
an 2,5 Zeitstunden ausschliesslich der Pausen teilgenommen hat.
Verkehrsrecht

Haftungsquoten und Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht
Der Halter als Subjekt der Abwägung - Problem: Leasingfahrzeug
Abgrenzung zur Quotenbildung beim Radfahrer- bzw. Fussgängerunfall
Der Vertraünsgrundsatz und Schutzzweckerwägungen
Anwendungsbereich des Anscheinsbeweiss
Referent:
Dr. Jens Rogler
Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

Fortbildung RiOLG Muenchen 

Fortbildungsbestätigung nach Paragraph 15 FAO für den Fachanwalt für Verkehrsrecht 

vom 20. April 2021

 

RA Bernhard F. Kitzlinger

Reisach 1

94474 Vilshofen an der Donau (an der B8)

 

Tel.    +49-(0)8541-9390 44

          +49-(0)8548-332

          +49-(0)851-213 75 73 0

Fax:   +49-(0)8548-91037   

 

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de

 


Die meisten Unfaelle passieren am Schreibtisch.

 

Anwalt

 

 

 

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dipl.-Jur. Univ.

Bernhard Friedrich Kitzlinger

 

 

 

 

Besprechungen:

immer nur nach vorheriger Vereinbarung!

Auch außerhalb der regulären Sprechzeiten nach Vereinbarung moeglich! (auch SA/SO)

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Mitglied im DAV

Notfaelle

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Vertraüns-Rechtsanwalt

des AvD bis 2019

Telefax

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E-Mail

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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

 Internet

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Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Anschrift

Reisach 1, D-94474 Vilshofen 

(direkt an der Bushaltestelle)    

 

 

Parkplaetze sind

ausreichend vorhanden

Vertraünsanwalt der Kfz-Innung Niederbayern*

Mitglied-schaften

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV*

Mitglied des Bayerischen Anwaltverbandes

Mitglied des Anwaltvereins Passau

Vertraüns-Rechtsanwalt des AvD bis 2019

Vorstandsmitglied der WJ Passau 2010/2011

Mitglied der Rechtsanwaltskammer München 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!