Inkasso - Forderungseinzug
Die Kanzlei führt selbstverständlich auch Inkasso - Tätigkeiten aus. Der Forderungseinzug gehoert zur täglichen anwaltlichen Praxis. Insofern ist es in der Regel vorteilhaft, die fälligen Forderungen von einem Anwalt einziehen zu lassen, da Schuldner gewoehnlich auf anwaltliche Schreiben anders reagieren als auf Schreiben der Gläubiger. Im Rahmen der Inkassotätigkeit werden die Schuldner vom Anwalt gezielt auf die rechtlichen Gegebenheiten und die Folgen der Nichtbezahlung der Forderung hingewiesen. Es ist sinnvoll, dem Forderungsbegehren - bereits aussergerichtlich mittels anwaltlicher Hilfe - nachzugehen.
    
Rechtsrat gibt es uberall. Kompetenz nicht.
							  
        In geeigneten 
        Fällen koennen bereits frühzeitig bei den zuständigen Stellen 
        Auskünfte über die Bonität des Schuldners eingeholt werden. Insofern 
        kann ggfls. die Kanzlei frühzeitig abklären, ob der 
        Schuldner bereits eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben hat. 
        Gegenüber 
        Inkasso-Unternehmen besteht unseres Erachtens der eindeutige Vorteil, dass besser 
        auf den Einzelfall bezogen gehandelt und somit dem Auftraggeber kostensparender 
        zu seiner Forderung verholfen werden kann. Zudem werden auch bei 
        Inkassofirmen am Ende doch Rechtsanwälte eingeschaltet, welche Ihren 
        Fall als einen von 1000enden einfach abarbeiten und oftmals ohne die 
        Rentabilität zu hinterfragen einfach tätig werden.
							  
        Die Kanzlei kann Sie darüber 
        aufklären, 
                 
                - ob 
                und wie Ihre Forderung vollumfänglich eingezogen werden kann; 
                - mit 
                welchen Kosten Sie rechnen müssen; 
                - ob sich 
                die Einschaltung eines Rechtsanwaltes überhaupt lohnt; 
        					  
        Erst nachdem diese Einzelheiten 
        geklärt sind, kann zusammen mit Ihnen eine Entscheidung  getroffen 
        werden. 
    						 
Kontaktieren Sie die Kanzlei:
E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.
Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!