Inkasso - Forderungseinzug

Die Kanzlei führt selbstverständlich auch Inkasso - Tätigkeiten aus. Der Forderungseinzug gehoert zur täglichen anwaltlichen Praxis. Insofern ist es in der Regel vorteilhaft, die fälligen Forderungen von einem Anwalt einziehen zu lassen, da Schuldner gewoehnlich auf anwaltliche Schreiben anders reagieren als auf Schreiben der Gläubiger. Im Rahmen der Inkassotätigkeit werden die Schuldner vom Anwalt gezielt auf die rechtlichen Gegebenheiten und die Folgen der Nichtbezahlung der Forderung hingewiesen. Es ist sinnvoll, dem Forderungsbegehren - bereits aussergerichtlich mittels anwaltlicher Hilfe - nachzugehen.

 

Rechtsrat gibt es uberall. Kompetenz nicht.

 

In geeigneten Fällen koennen bereits frühzeitig bei den zuständigen Stellen Auskünfte über die Bonität des Schuldners eingeholt werden. Insofern kann ggfls. die Kanzlei frühzeitig abklären, ob der Schuldner bereits eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben hat.

Gegenüber Inkasso-Unternehmen besteht unseres Erachtens der eindeutige Vorteil, dass besser auf den Einzelfall bezogen gehandelt und somit dem Auftraggeber kostensparender zu seiner Forderung verholfen werden kann. Zudem werden auch bei Inkassofirmen am Ende doch Rechtsanwälte eingeschaltet, welche Ihren Fall als einen von 1000enden einfach abarbeiten und oftmals ohne die Rentabilität zu hinterfragen einfach tätig werden.

 

 

Die Kanzlei kann Sie darüber aufklären,

- ob und wie Ihre Forderung vollumfänglich eingezogen werden kann;

- mit welchen Kosten Sie rechnen müssen;

- ob sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes überhaupt lohnt;

 

Erst nachdem diese Einzelheiten geklärt sind, kann zusammen mit Ihnen eine Entscheidung  getroffen werden.

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!