Kosten

 

Für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes entstehen Kosten.

 

 

Ein Anwalt ist günstiger als kein Anwalt. - Was Sie mit Ihrem Geld tun, wenn Sie jetzt nichts tun.(s.u.)

 

 

I. Beratungen

 

Bei Beratungen ist anzuführen, dass diese grundsätzlich relativ günstig sind; bei Verbrauchern fallen Kosten in Höhe von in der Regel 30,00 bis maximal 190,00 EUR (netto) als Beratungsgebühr (RVG § 34) für ein erstes Beratungsgespräch an. 

 

Es bestehen jedoch mehrere Möglichkeiten, dass diese Kosten von "Dritten" erstattet bzw. übernommen werden:

 

1. Rechtsschutzversicherung

sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so besteht die Möglichkeit, dass diese die Beratungskosten trägt.

 

2. Beratungshilfe

in diesem Falle haben Sie grundsätzlich nur 15,00 EUR als Unkostenbeitrag zu zahlen.

 

3. Der Gegner ersetzt Ihnen die Kosten bzw. muss Sie Ihnen erstatten.

 

II. außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

 

Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten richten sich die Anwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Streitwert. In manchen Angelegenheiten entstehen Rahmengebühren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung zu treffen.  

 

Hinsichtlich der Kostenübernahme bzw. -erstattung gelten die Ausführungen unter I. entsprechend.

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!