Bußgeldkatalog Bußgeldverf.

 

Schriftliche Anhörung, schriftliche Aeußerung oder Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine

Ordnungswidrigkeit

vorgeworfen wird, insbesondere weil Sie

 

- zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden

- bei rot über die Ampel gefahren sind

- auf der Autobahn zu dicht aufgefahren sind

- usw.

 

und / oder es drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot???

 

->>> dann sollten Sie unbedingt frühzeitig die Verteidigung in dieser Angelegenheit veranlassen!

Je nach Lage des Falles kann für Sie erreicht werden, dass Ihre Geldbuße verringert, das Verfahren sogar vollkommen eingestellt wird oder Sie freigesprochen werden!!

 

 

Bußgeldkatalog (Stand: 19. Juli 2007/ in rot: Stand 01.09.2009)

 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog gibt einige wichtige bzw. u.a. die häufigsten Verstöße von Verkehrsteilnehmern wieder.

 

 

I.

Straßenbenutzung

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

3.

gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

20-40/80

_/1-2

_/-

 

 

II.

Geschwindigkeit

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

 8.1

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren,

trotz angekündigter Gefahrenstelle,

bei Unübersichtlichkeit,

an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen

oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)

50/100

3/3

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

 

Euro

Innerorts

= I

Euro

Außerorts

= A

Punkte

 

I

Punkte

 

A

Fahrverbot

in Monaten

I

Fahrverbot

in Monaten

A

 

Geschwindigkeitsüberschreitung (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t):

 

 

 

 

 

 

11.1.1

bis 10

20

15

 

 

 

 

11.1.2

11-15

30

25

 

 

 

 

11.1.3

16-20

50

40

 

 

 

 

11.1.4

21-25

60/80

50/70

 /1

1/1

 

 

11.1.5

26-30

90/100

60/80

3/3

3/3

1

 

11.1.6

31-40

125/160

100/120

3/3

3/3

1

1

11.1.7

41-50

175/200

150/160

4/4

3/3

2

1

11.1.8

51-60

300/280

275/240

4/4

4/4

3

2

11.1.9

über 60/61-70

425/480

375/440

4/4

4/4

3

3

 

 

III.

Abstand

Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

und zwar >>>

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

 

 >>> 1. bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h:

 

 

 

12.1

mit Gefährdung

30

 _

_

12.2

mit Sachbeschädigung

35

 _

_

 

 

 

 

>>> 2. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowerts betrug:

 

 

 

12.5.1

5/10 des halben Tachowertes

40/75

1/1

 

12.5.2

4/10 des halben Tachowertes

60/100

2/2

 

12.5.3

3/10 des halben Tachowertes + Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

100/160

3/3

1

12.5.4

2/10 des halben Tachowertes + Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

150/240

4/4

2

12.5.5

1/10 des halben Tachowertes + Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h

200/320

4/4

3

 

 

 

 

>>> 3. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowerts betrug:

 

 

 

12.6.1

5/10 des halben Tachowertes

60/100

2/2

 

12.6.2

4/10 des halben Tachowertes

100/180

3/3

 

12.6.3

3/10 des halben Tachowertes

150/240

4/4

1

12.6.4

2/10 des halben Tachowertes

200/320

4/4

2

12.6.5

1/10 des halben Tachowertes

250/400

4/4

3

 

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

 13.1

 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Gefährdung

20

 _

_

13.2

 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Sachbeschädigung

30

 _

_

 

IV.

Ueberholen

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

16

Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

30-35

 

 

17

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt

50

3

 

18

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu ueberholende überholt

40

1

 

19

Ueberholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Ueberholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

50

3

 

19.1

wie Nr. 19 +
dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder
der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

75

4

 

19.1.1

wie Nr. 19 +
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

20

Ueberholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)

40

1

 

22

Zum Ueberholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

40

2

 

26

Beim Ueberholtwerden Geschwindigkeit erhöht

30

 _

_

 

 

V.

Vorfahrt

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

32

Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren

10

 

 

33

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert

25

 

 

34

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

50

3

 

 

 

VI.

Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

 39

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen

10

 

 

40

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 

40

2

 

41

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

40

2

 

44

Beim Abbiegen in ein Grundstück

oder beim Wenden

oder beim Rückwärtsfahren

einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

50

2

 

 

 

VII.

Halten und Parken

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

55

Unzulässig auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt

35

 

 

58

In zweiter Reihe geparkt

20-35

 

 

61

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

"nur" 10

 

 

 

 

VIII.

Autobahnen

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

83

Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt

50-150

4

  bis zu 1

85

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

40

2

 

88

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

50

2

 

 

 

IX.

Fußgängerüberweg

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

113

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das oeberqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

50

4

 

 

 

X.

Unfall, Fahrerflucht, Unfallflucht

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

125

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich zur Seite gefahren

30-35

_

 

 

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 h)

_

5

 

 

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

_

7

 

 

 

XI.

Rotlicht, Grüner Pfeil

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

132

rotes Dauer- oder Wechsellichtzeichen nicht befolgt

50

3

 

132.1

wie Nr. 132 + Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

132.2

wie Nr. 132 + bei schon länger als 1 sec. andauernder Rotphase überfahren

125

4

1

132.3

wie Nr. 132.2 + Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren

200

4

1

133.1

Bei Rechtsabbiegen mit dem Grünem Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

50

3

 

133.2

Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten

60

3

 

133.3.1

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert

60

3

 

133.3.2

Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet

75

3

 

 

 

XII.

Untersuchung der Kfz, Hauptuntersuchung

Kfz zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt >>> 

 

 

Lfd. Nr.

Verstoß

Euro

Punkte

Fahrverbot

in Monaten

186

>>>

 

 

 

 

bis 2 Monate

15

 

 

 

2 bis 4 Monate

25

 

 

 

4 bis 8 Monate

40

1-2

 

 

mehr als 8 Monate

75

2

 

 

XIII.

Alkohol

 

 

 

Alkoholgehalt im Blut [0/00 - Promille]

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit

Anzeichen von Fahrunsicherheit

Verursachung eines Unfalls

ab 0,3

 

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

 

4/4 Punkte

bis 1.500 EUR/1.500
+

bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
+

Entzug der Fahrerlaubnis

 

 

 

* die mit "_" gekennzeichneten Felder werden in Kürze ergänzt bzw. diese Angaben überschreiten aufgrund ihrer zahlreichen Varianten die hier nur umrisshafte Aufzählung. 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass neben den angeführten Tatbeständen nach dem Bußgeldkatalog gleichzeitig auch Straftatbestände nach dem StGB verwirklicht werden können und sich somit eine dementsprechende Strafverfolgung bzw. Bestrafung ergeben kann.

Sämtliche Angaben ohne Gewähr!

 

 

 

 

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