Cannabis - Cannabis-Konsum im Strassenverkehr - Blutentnahme

Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am ......2016 um 00:12 Uhr in Tatort: 94032 Passau, Innstrasse, als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

424648    Sie fuehrten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). (= Cannabis /Tetrahydrocannabinol THC) - Paragraph 24a Abs. 2, 3, Paragraph 25 StVG; Paragraph 4 Abs. 3 BKat

 

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Ergebnis der chemisch-toxikolog./immunolog. Blutuntersuchung: Cannabis/Tetrahydrocannabinol (THC): 9,30 ng/ml. Hierbei handelt es sich um ein berauschendes Mittel sowie eine berauschende Substanz gem. ANlage zu Paragraph 24a StVG.

Beweismittel: Gutachten

Zeugen: PHM XY, PI Passau, POK XY, PI Passau

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     1 Monat

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, weitere Anordnung zum Fahrverbot: Gemaess Paragraph 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     500,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: 149,82 EUR

zu zahlender Gesamtbetrag: 678,32 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

 

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