Fahrerlaubnis - MPU

 

Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere folgende Themengebiete:

Fahrerlaubnisentziehung und anschließende Wiedererteilung - negatives MPU-Gutachten; fehlerhafte Ablehnung durch die Führerscheinstelle.

Aktuell 2017: Cannabis-Konsum + Trennung Konsum-Fahren - Prognose

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Pressemitteilung vom 26.04.2017: Urteil vom 25. April 2017 des Bayerischen  Verwaltungsgerichtshofs  - BayVGH -

 

Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.04.2017, Az. 11 BV 17.33

 

Abänderung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 21. November 2016:

 

Die vorangegangene Entscheidung zum Fahrerlaubnisentzug wurde aufgehoben, den das Landratsamt Starnberg ausgesprochen hatte.

Dem Führerscheinentzug war eine einmalige Autofahrt des 1994 geborenen Klägers unter Cannabiseinfluss vorausgegangen, die als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet wurde

 

Die Entziehung der Fahrerlaubnis hatte das Landratsamt damit begründet, dass der Kläger, der gelegentlich Cannabiskonsumiert hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei, weil er den Konsum von Cannabis vom Führen eines  Kraftfahrzeugs nicht trennen könne. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sonstige weitere Aufklärungsmaßnahmen erfolgten nicht.

 

Nach Auffassung des BayVGH ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass das Landratsamt zuerst darüber hätte entscheiden müssen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung des Klägers angeordnet wird.

Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des Betreffenden der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Eine solche Beurteilung könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall - ebenso wie bei Alkoholfahrten - nur auf der Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens treffen.

 

Der BayVGH hat die Revision gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Sofern diese eingelegt wird, bleibt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abzuwarten.

 

 

Anmerkung:

Um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, sind oftmals zahlreiche Problemstellungen zu beachten. Um sämtliche Hürden einschätzen und ggfls. auch bewältigen zu können, ist in der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall erforderlich.

Die Kanzlei steht hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Probleme und Voraussetzungen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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