außergerichtliche Schuldenbereinigung:
Wenn Sie aufgrund Ihrer Schulden wiederholt mit Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Pfändungen, vor allem Kontenpfändungen, Terminen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftbefehlen und/oder wiederholtem Erscheinen des Gerichtsvollziehers konfrontiert sind, ist oftmals die Insolvenz der letzte Ausweg.
Vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung muss jedoch ein Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
Dieses Verfahren umfasst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern auf der Grundlage eines zu erstellenden Schuldenbereinigungsplans
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Vilshofen
Dipl.-Jur. Univ. Bernhard F. Kitzlinger
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