Radfahrer trägt bei Verkehrsunfall an Vorfahrtsstraße die alleinige Schuld bei oeberquerung, OLG Köln, Aktenzeichen: 20 U 107/07 - Urteil vom 29.08.2009

 

Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, muss - auch wenn er der "schwächere" Verkehrsteilnehmer ist - besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es beim Ueberqueren der Straße zu einem Unfall, trägt er die alleinige Schuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor auf das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) hinweisen. Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Ueberqueren der Fahrbahn stieß sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto zusammen und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. Nachdem das Landgericht (LG) die Klage abgelehnt hatte, wurde dieses Urteil vom OLG nochmals bestätigt.

An der betreffenden Kreuzung befänden sich zwar für die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge Warnhinweise, neben einem Warnblinklicht, das auf einen kreuzenden Fußgängerüberweg hinweist, auch ein Warnschild "Radfahrer kreuzen". Dies bedeute aber nicht, dass Fahrzeuge, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden, zum Warten verpflichtet seien. Die Warnschilder verpflichteten lediglich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" missachtet. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld. Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde.

(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.)

 

 

_________________________________________

 

RA Bernhard F. Kitzlinger

Reisach 1

94474 Vilshofen an der Donau (an der B8)

 

Tel.    +49-(0)8541-9390 44

          +49-(0)8548-332

          +49-(0)851-213 75 73 0

Fax:   +49-(0)8548-91037   

 

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de

 

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!