Private Unfallversicherung - Unfallversicherungsrecht

 

 

 

Die Kanzlei steht Ihnen insbesondere bei Problemen mit der privaten Unfallversicherungen zur Verfügung.

 

Typischer Fall:

Sie verletzen sich im Rahmen eines Unfallereignisses, z.B. Verkehrsunfall, Sportverletzung, und erleiden besipielsweise eine Sprungelenksverletzung, einen Bänderriss, einen Kreuzbandriss, eine Knieverletzung oder eine Fraktur bzw. sonstigen Knochenbruch.

Die private Unfallversicherung schickt sie zu einem von dieser beauftragen Privatgutachter (im Raum Passau / Südostbayern bspw. Dr. med. Joachim Fürst, Goldener Steig 43, 94116 Hutthurm, oder Dr. med. Willi Seubert, 94220 Zwiesel / 94169 Thurmansbang). Mit der nachfolgenden Invaliditätsbemessung dieses Gutachters sind Sie nicht einverstanden und möchten dagegen vorgehen.

Nicht selten liegen die Gutachter der privaten Unfallversicherung daneben, mitunter auch deutlich. Sofern Sie nichts dagegen unternehmen, verbleibt es dabei, obgleich Ihnen potentiell eine höhere Invaliditätsleistung zusteht.


Für Einzelheiten können Sie jederzeit gerne mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Email unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.

Versicherungsrecht:

Unfallversicherung, private Unfallversicherung

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.