Wildunfall und Teil-Kasko / Teilkasko-Versicherung will nicht zahlen! Sie sind sich aber sicher, dass es sich um einen Wildunfall handelt!

 

Dieses Problem tritt vor allem dann auf, wenn keine Zeugen den Unfall mit dem Wild (Reh, Wildschwein usw.) gesehen haben und der Fahrer alleine im Fahrzueg war:

Wichtig: Die Kanzlei sollte so schnell wie möglich nach Eingang des Ablehnungsschreibens der Teilkasko kontaktiert werden, denn die Zeit drängt!!!

Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie u.U. Ihre letzte Chance verspielen.

 

Typischer Fall:

Die Teilkaskoversicherung teilt nach Eingang des Kasko-Gutachtens mit, dass sich der versicherungseigene Gutachter keine Kollision/Berührung mit einem Tier feststellen konnte. Es würden sich keine Antragsspuren, wie z.B. Haare oder Secrete, am Fahrzeug befinden. Die Versicherung lehnt eine Regulierung im Rahmen der Teilkasko ab und verweist - sofern eine Vollkasko vorhanden ist - darauf, dass nur aufgrund der Vollkaskoreguliert werden kann, was wiederum zu einer Beitragsrückstufung / Beitragserhöhung führt. Der Geschädigte/Versicherungsnehmer besteht auf eine Teilkaskoregulierung, schließlich war er dabei und weiß, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt hat.

 

Dass keine Haare usw. mehr zum Zeitpunkt der Versicherungs-Begutachtung am Fahrzeug sichtbar waren, hat oftmals den Grund, dass die Haare teilweise sehr fluechtig sind und durch Regen, Schnee usw. abgewaschen worden sind. Dies hindert jedoch nicht, dass nicht am Ende doch noch die Teilkasko eintreten muss und man sich die Höherstufung in der Vollkasko erspart.

 

Es kommt nicht unbedingt darauf an, ob am Fahrzeug tatsächlich noch Haare festzustellen sind, vgl. AG Passau, Urteil vom 20.02.2019, 11 C 419/18.  

 

Anmerkung:

Wichtig ist, so schnell als möglich zu reagieren. Am Besten wenden Sie sich sogleich nach Erhalt des Ablehnungsschreibens an die Kanzlei. Nur so kann gewährleistet werden, dass unverzüglich alle erforderlich Schritte eingeleitet werden.

Die Kanzlei steht hinsichtlich der INanspruchnahme der eigenen Kfz-Versicherung gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Kontaktieren Sie die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger ist Fachanwalt für Verkehrsrecht!