Deggendorf, A 3 Richtung Passau/Linz, Abschnitt 1260, km 3.570 - Geschwindigkeitsmessung

Bussgeldbescheid mit 3 Monaten Fahrverbot (nach Zeugenbefragung und Anhoerungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am 31.03.2016 um 22:36 Uhr in Deggendorf, A 3 Ri. Passau/Linz, Abschnitt 1260, km 3.570 als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

141727    Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 75 km/h. Zulaessige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 155 km/h.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24, 25 StVG; 11.3.10 BKat; Paragraph 4 Abs. 1 BKAtV, Paragraph 17 OWiG

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 5 km/h wurde beruecksichtigt. Archiv 50058 69 Geschwindigkeitsmessanlage - mobil - PoliScanSpeed. Vorsatzbegruendung: 4 x VZ 241 "80" vor Messstelle. Hinweisschild: Radarkontrolle.

Beweismittel: Foto

Zeugen: PHK XY VPI Deggendorf

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     3 Monaten

Gemaess Paragraph 25 ABs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     1200,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 60,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 1263,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

Hinweis: Die Geldbusse wurde wegen vorsaetzlicher Begehung erhoeht.

 

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