94081 Fuerstenzell, Wieningerstrasse, Hoehe Hs.-Nr. 7 - Geschwindigkeitsmessung - Leivtec XV3

Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach vorherigem Anhoerungsbogen)

Zweckverband kommunale Verkehrsueberwachung Suedostbayern (ZV KVUE Suedostbayern, Werkstr. 1, 84513 Toeging am Inn)

Ihnen wird zur Last gelegt, am 02.11.2015 um 13:26 Uhr in 94081 Fuerstenzell, Wieningerstrasse Hoehe Hs.-Nr. 7, als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

141714    Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h. Zulaessige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 57 km/h.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 3 Abs. 3, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24, 25 StVG; 11.3.6 BKat, Paragraph 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen / Hinweis: Von der tatsaechlich gemessenen Geschwindigkeit Messtoleranz von 4 km/h wurde beruecksichtigt. Bildnummer 60221 65

Beweismittel: Vorgangsnummer: 1950000-41, Leivtec XV3, Frontfoto

Zeugen: Herr XY (Angestellter der ZV KVUE Suedostbayern, Toeging)

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben - sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,-

1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     160,00 EUR

2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 188,50 EUR

3. des weiteren wird ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     1 Monat

Gemaess Paragraph 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit EIntritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

Zahl der Punkte gemaess Mehrfachtaeter-Punktesystem: 02

 

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