München, Petueltunnel,  Richtung Osten - Schwabing-West, linke Spur - Geschwindigkeitsmessung - Anhoerung

Anhoerung des Betroffenen (nach Zeugenfragebogen) wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Straubing

Ihnen wird vorgeworfen, am 10.09.2017 um 10:36 Uhr in München, Petueltunnel, Richtung Osten, Schwabing-West, linke Spur / rechte Spur, als Führer/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

141727    Sie ueberschritten die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Zulaessige Geschwindigkeit: 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 84 km/h.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 3 Abs. 3, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 11.3.4 BKat

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt. Archiv 12345 678 Geschwindigkeitsmessanlage - stationär - TraffiStar S 330 - Beschilderung Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) vorhanden und aktiv

 

Beweismittel: Foto

Zeugen: PHK/POM XY PP München - VPI VUE

Regelsatz gemaess Tatbestandskatalog

Bussgeld: 80,00 Euro   Kosten (i.d.R.): 28,50 Euro     Punkte: 01     Fahrverbot: 00 Monat(e)

Wir weisen ausdruecklich darauf hin, dass im Einzelfall von den Regelsaetzen des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erheblich abgewichen werden wird, insbesondere bei wiederholten Verstoessen.

Nach Paragraph 55 des Gesetzes ueber Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, ui dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu aeussern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Falle - auch wenn SIe die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Fragen zur Person (Nr. 1) vollstaendig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach Paragraph 111 OWiG mit Geldbusse bedroht. Der ausgefuellte Anhoerungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurueckzusenden. Sofern Sie sich nicht zur Beschuldigung aeussern, muessen Sie mit polizeilichen Ermittlungen rechnen, bzw. kann ohne weitere Anhoerung zur Sache ein Bussgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich zu der Beschuldigung aeussern, wird unter Beruecksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Aeusserung der Verwaltungsbehoerde ein Bussgeldbescheid erlassen wird. usw.

 

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