Ortenburg - Isarhofen - Atemalkoholmessung

Bussgeldbescheid mit 3 Monaten Fahrverbot (ohne vorherigem Anhoerungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am ......04.2014 um 16:16 Uhr in Ortenburg, Isarhofen (Tatort) als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

424613    Sie fuehrten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholmenge im Koerper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr gefuehrt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,48 mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach Paragraph 24a StGV, Paragraphen 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im VZR.   

Verletzte Vorschriften: Paragraph 24a Abs. 1, Paragraph 25 StVG; 241.1 BKat, Paragraph 4 Abs. 3 BKatV

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Bei Kontrolle wurde bei Ihnen Alkoholatem festgestellt. Evidential 7110; Eich-Ende 12.14;

Beweismittel: Atemalkoholanalyse, Betroffenenangaben.

Zeugen: PHK XY PI Vilshofen an der Donau, PHK XY (Messbeamter)

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     3 Monaten

Gemaess Paragraph 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit EIntritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     1.000,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 50,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 1.053,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 04

 

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