Passau, Steinbachstraße H. Hs. Nr. 43, Ri. stadteinwärts / Höhe Hausnr. 43, Richtung stadteinwärts - Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessanlage mobil Einseitensensor ES3.0

Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach vorherigem Anhörungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am 20.11.2017 um 11:26 Uhr in Passau, Steinbachstraße, H. Hs.Nr. 43, Ri. stadteinwärts, als Führer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung

141715    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, 25 StVG; 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt. Bildnummer 654321 65

Beweismittel: Foto

Zeugen: TBE XY    VPI Passau

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von     1 Monat (e)

Gemäß § 25 ABs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise für das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von     200,00 EUR

3. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebühr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bußgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 228,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

 

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