Passau, Steinbachstraße H. Hs. Nr. 43, Ri. stadteinwärts / Höhe Hausnr. 43, Richtung stadteinwärts - Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessanlage mobil Einseitensensor ES3.0

Bußgeldbescheid (nach vorherigem Anhörungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am 19.11.2017 um 18:26 Uhr in Passau, Steinbachstraße, H. Hs.Nr. 43, Ri. stadteinwärts, als Führer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung

141713    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 58 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt. Bildnummer 654321 65

Beweismittel: Foto

Zeugen: TBE XY    VPI Passau

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,

1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von     100,00 EUR

2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (§§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebühr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bußgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 128,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 01

 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?

 

Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!