RETTUNGSGASSE

Die Polizei führt verstärkt Messungen mittels VKS 3.0 an Autobahn-Abschnitten durch, an welchen sich vermehrt Staus bzw. Stauungen bilden, insbesondere aufgrund bestehenden Baustellen. So beispielsweise auf der A3 bei Deggendorf/Passau, insbesondere Höhe Seebach, um die Einhaltung der Bildung der Rettungsgasse zu kontrollieren. Der erstmalige Verstoß ist bereits nach dem Regeltarif des Bußgeldkatalogs mit 200,00 EURO Geldbuße behangen; zudem gibt es 2 Punkte im FAER!! Bei Behinderung der Polizei- bzw. Rettungskräfte droht Fahrverbot von 1 Monat, ebenfalls bei Gefährdung dieser. Ereignet sich sogar ein Unfall aufgrund des Verstoßes gegen das Bilden einer Rettungsgasse beläuft sich Regel-Ahndung auf 320 EURO und 1 Monat Fahrverbot. Sofern es sich um Wiederholungstäter handelt droht allein aufgrund des Verstoßes gegen das Bilden der Rettungsgasse 1 Monat Fahrverbot!

Rettungsgasse

TBNR

Tatbestandstext

FaP

Pkt

Euro

FV

111600

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

§ 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 50 BKat

A

2

200

-

111601

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte und behinderten +) diese.

§ 11 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;

50.1 BKat; § 19 OWiG

A

2

240

1

 

Rettungsgasse

TBNR

Tatbestandstext

FaP

Pkt

Euro

FV

111600

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.

§ 11 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 50 BKat

A

2

200

-

111601

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte und behinderten +) diese.

§ 11 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;

50.1 BKat; § 19 OWiG

A

2

240

1

111602

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte und gefährdeten +) diese.

§ 11 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 50.2 BKat; § 19 OWiG

A

2

280

1

111603

Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige *) Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. Es kam zum Unfall.

§ 11 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 50.3 BKat; § 19 OWiG

A

2

320

1

 

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn

TBNR

Tatbestandstext

FaP

Pkt

Euro

FV

138600

Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.

§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 135 BKat

A

2

240

1

138601

Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen und gefährdeten +) dieses.

§ 38 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;

135.1 BKat; § 19 OWiG

A

2

280

1

138602

Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. Es kam zum Unfall.

§ 38 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG;

135.2 BKat; § 19 OWiG

A

2

320

1

 

Vorwurf: 111600 Sie bildeten auf einer Autobahn oder Ausserortsstrasse keine vorschriftsmaessige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugenr, obwohl der Verkehr stockte.

Verletzte Vorschriften, bspw.: Paragraph 11 Abs. 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 50 BKat

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Verkehrskontrollsystem VKS 3.0

Beweismittel: Video Foto

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     idR mindestens 200,00 EUR

2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 228,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: mind. 02

 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?

 

Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!