Seebach, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5.510 - Video-Abstandsmessung mittels VKS

Bussgeldbescheid (nach Abstandsmessung)

Fuer die Abstandsmessung werden 2 Videokameras an der ueber der A3 verlaufenden Bruecke bei Seebach eingesetzt. Das nachfolgende Bild zeigt die Kamera, welche der Fahreridentifizierung dient. Diese wird von der Bruecke aus an einem Seil heruntergelassen und knapp oberhalb der Leitplanke befestigt.

Abstandsmessung: Kamera zur Fahreridentifizierung

 

Vorwurf:Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von ueber idR 100 km/h den erforderlichen Abstand von (mindestens) 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften, bspw.: Paragraph 4 Abs. 1, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 12.6.1 BKat

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Archiv 12345 67 Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar. Messtoleranz von 4 km/h wurde beruecksichtigt. Verkehrskontrollsystem VKS3

Beweismittel: Video Foto

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     idR mindestens 75,00 EUR

2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 103,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: mind. 01

 

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