Seebach, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1280, km 5.510 - Video-Rettungsgassen-Messung mittels VKS

Bussgeldbescheid (nach Verstoss "Rettungsgasse bilden")

Fuer die Messung werden 2 Videokameras an der ueber der A3 verlaufenden Bruecke bei Seebach eingesetzt. Das nachfolgende Bild zeigt die Kamera, welche der Fahreridentifizierung dient. Diese wird von der Bruecke aus an einem Seil heruntergelassen und knapp oberhalb der Leitplanke befestigt.

Messung Rettungsgasse: Kamera zur Fahreridentifizierung

 

Vorwurf: 111600 Sie bildeten auf einer Autobahn oder Ausserortsstrasse keine vorschriftsmaessige Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugenr, obwohl der Verkehr stockte.

Verletzte Vorschriften, bspw.: Paragraph 11 Abs. 2, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 50 BKat

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Verkehrskontrollsystem VKS3

Beweismittel: Video Foto

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     idR mindestens 200,00 EUR

2. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 228,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: mind. 02

 

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