Taufkirchen, Brunnthalerstr. 1 - Parkverstoss

Anhoerung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird vorgeworfen, am .....2015 um 14:05 Uhr in Taufkirchen, Brunnthalerstr. 1, als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

142278    Sie parkten auf einem Sonderparkplatz fuer Schwerbehinderte mit aussergewoehnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschraenkungen sowie fuer blinde Menschen (Zeichen 314 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 42 Abs. 2,iVm Anlage 3, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24 StVG; 55 BKat

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): ZZ: Rollstuhlfahrersymbol

Zeugen: PHM XY PP Muenchen-PI 28

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) werden Sie verwarnt, es wird ein Verwarnungsgeld von 

35,00 EUR

erhoben (Paragraphen 56, 57 OWiG).

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 00

 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid?

Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!