BAB Windorf, A3, Fahrtrichtung Passau Abschnitt 1340 km 3.050  - Abstandsmessung - Verkehrskontrollsystem VKS3

Mess-Video Abstand VKS 3.0 VPI Deggendorf - Messung Windorf BAB3

Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach vorherigem Anhoerungsbogen)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird bspw. zur Last gelegt, am 12.02.2020 um 13:02 Uhr Tatort: Windorf, A3 Fahrtrichtung Passau Abschnitt 1340 km 3050 als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

104614    Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h den erforderlichen Abstand von 58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 16 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten beruecksichtigt.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 4 Abs. 1, Paragraph 49 StVO; Paragraph 24, 25 StVG; 12.7.3 BKat, Paragraph 4 Abs. 1 BKatV

... Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar. Messtoleranz von 5 km/h wurde beruecksichtigt. Archiv 0126_ 60 0505 Verkehrskontrollsystem VKS3

Beweismittel: ....

Zeuge: ..... VPI Deggendorf

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     1 Monat

Gemaess Paragraph 25 ABs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit EIntritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     240,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 268,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

 

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