Windorf, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1340, km 3.050 - Abstandsmessung

Bussgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot (nach Zeugenbefragung)

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt Zentrale Bussgeldstelle Viechtach

Ihnen wird zur Last gelegt, am ......2021 um 11:03 Uhr in Windorf, A 3 Ri. Passau, Abschnitt 1340, km 3.050 als Fuehrer/in und Halter/in des Pkw, Fabrikat: BMW/AUDI/VOLKSWAGEN/MERCEDES-BENZ/PORSCHE usw., Kennzeichen: XY-XY 123, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

Tatbestandsnummer    Tatbestand und dazugehoerige Tatbestandsergaenzung

104608    Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h den erforderlichen Abstand von 63,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten beruecksichtigt.

Verletzte Vorschriften: Paragraph 4 Abs. 1, Paragraph 49 StVO; Paragraph 25 StVG; 12.6.3 BKat; Paragraph 4 Abs. 1 BKatV

Bemerkungen (insbes. Tatfolgen): Archiv 12345 67 Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz feststellbar. Messtoleranz von 4 km/h wurde beruecksichtigt. Verkehrskontrollsystem VKS3

Beweismittel: Video Foto

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie, nach Wuerdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geaeussert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) auf die Dauer von     1 Monat

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, weitere Anordnung zum Fahrverbot: Gemaess Paragraph 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Fuehrerschein nach Rechtskraft der Bussgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spaetestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (siehe auch Hinweise fuer das angeordnete Fahrverbot).

2. eine Geldbusse festgesetzt (Paragraph 17 OWiG) in Hoehe von     160,00 EUR

3. Ausserdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen (Paragrafen 105, 107 OWiG i.V.m. Paragraphen 464 Abs. 1, 465 StPO): a) Gebuehr: 25,00 EUR b) Auslagen der Bussgeldstelle: 3,50 EUR c) Auslagen der Polizei/Gemeinde: ...

zu zahlender Gesamtbetrag: 188,50 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 02

 

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