Fahrerlaubnis

 

 Fahrerlaubnisrecht / Fuehrerschein

 

Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere folgende Themengebiete:

1. Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohol und/oder Cannabis-Konsum

2.Fuehrerschein aus dem Ausland trotz Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland? Darf mit dem auslaendischen Fuehrerschein in Deutschland gefahren werden?

3. Fahrerlaubnisentziehung und anschliessende Wiedererteilung - negatives MPU-Gutachten; fehlerhafte Ablehnung durch die Fuehrerscheinstelle.

4. Anerkennung einer auslaendischen Fahrerlaubnis; Voraussetzungen bei Alkohol und Drogen, uvm. ...

 

Aktuelles zur MPU/Fahrerlaubnisentziehung, hier:

 

BVerwG 2017: Fahrerlaubnis MPU unter 1,6 Promille!!!

BayVGH 2017: Keine Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum+Fahren!?

 

Gehen Sie zum Anwalt, bevor Sie es muessen.

 

Fahrerlaubnisentziehung (droht) wegen Cannabis-Konsum:

Typischer Fall:

Sie wurden von der Polizei im Strassenverkehr oder auch ohne Bezug zum Strassenverkehr aufgegriffen, weil Sie einen Joint / Cannabis / THC konsumiert haben und/oder Alkohol getrunken haben. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, gleichwohl haben Sie von der Fahrerlaubnisbehoerde (bspw. Landratsamt) eine Anhoerung erhalten, in welcher Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens / MPU angedroht wird, oder Ihnen wurde bereits die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Was man hiergegen tun kann und welche Massnahmen zu treffen sind, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an!

Fakt ist, dass nicht jede Anordnung und mithin nicht jede Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde rechtmaessig ist. Zu unterscheiden sind insbesondere folgende Varianten:

- Einmaliger Cannabiskonsum (Wirkstoff Tetrahydrocannabinol = THC) ohne Bezug zum Strassenverkehr

- Gelegentlicher THC-Konsum ohne Bezug zum Strassenverkehr

- Einmaliger THC-Konsum und Kfz-Fahrt mit THC

- Gelegentlicher THC-Konsum und Kfz-Fahrt mit THC

- Regelmaessiger THC-Konsum mit oder ohne Kfz-Fahrt mit THC

- Zusaetzlich bei gelegentlichem THC-Konsum: Alkohol, andere Drogen, Persoenlichkeitsstoerung, Kontrollverlust

Fuehrerschein aus dem Ausland trotz Fahrerlaubnisentziehung / Fuehrerscheinentzug in Deutschland? Darf mit dem auslaendischen / tschechischen Fuehrerschein in Deutschland gefahren werden?

Typischer Fall:

Sie haben einen tschechischen Fuehrerschein erworben, nachdem Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, beispielsweise aufgrund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, Par. 316 StGB, usw.

Die Anbieter einer solch ausaendischen Fahrerlaubnis haben zugesichert, dass Sie sich dadurch die MPU in Deutschland ersparen.

 

Aber was gilt nun wirklich?

Antwort: Es kommt ganz drauf an. Es sind vielerlei Komponenten zu beruecksichtigen; insbesondere:

 

- wann wurde der auslaendische / tschechische Fuehrerschein erteilt?

                                   nach dem 19.01.2007

                                   vor    dem 19.01.2009

                                   nach dem 19.01.2009

- welche Fuehrerschein-Richtlinie gilt? - die zweite (RL 91/439) oder die dritte (RL 2006/126) Fuehrerscheinrichtlinie?

- welche weiteren Komponenten sind zu beachten? Wohnsitz, Sperrfrist, Erteilungszeitpunkt, usw.

 

Themengebiete, welche mit diesem Themenkomplex zusammenhaengen:

 

- Fahren ohne Fahrerlaubnis, strafbar nach Par. 21 StVG: liegt eine strafbare Handlung vor, wenn mit einem tschechischen Fuehrerschein ein Fahrzeug in Deutschland gefuehrt wird, nachdem zuvor ein Gericht oder eine Behoerde die deutsche Fahrerlaubnis entzogen hatte?

 

- Sperrvermerk durch Fuehrerscheinstelle: ist die Aufforderung zur Eintragung eines Sperrvermerks oder die Eintragung des Sperrvermerks zulaessig und muss diesem Folge geleistet werden?

 

- Anerkennung der auslaendischen / tschechischen Fahrerlaubnis durch die Fuehrerscheinstelle.

Anmerkung:

Um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, sind oftmals zahlreiche Problemstellungen zu beachten. Um saemtliche Huerden einschaetzen und ggfls. auch bewaeltigen zu koennen, ist in der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall erforderlich.

Die Kanzlei steht hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der Probleme und Voraussetzungen gerne zur Verfuegung.

>>> Kontakt

 

●  Fahrerlaubnisentziehung und anschliessende Wiedererteilung - negatives MPU-Gutachten; fehlerhafte Ablehnung durch die Fuehrerscheinstelle.

Typischer Fall:

 

Sie wollen Ihren Fuehrerschein / Ihre Fahrerlaubnis wieder erhalten, nachdem Ihnen diese entzogen wurden, beispielsweise aufgrund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, Par. 316 StGB, usw. Die Fuehrerscheinbehoerde weigert sich jedoch die Fahrerlaubnis zu erteilen und macht die Erteilung von der Erbringung bestimmter Leistungen abhaengig, wie beispielsweise die Vorlage von aerztlichen Laborwerten.

 

●  Fahreignungsregister und Punktereform seit dem 01. Mai 2014

 

Der Fuehrerschein wird kuenftig bereits bei 8 anstatt 18 Punkten entzogen. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem unterscheidet nur noch zwischen drei Kategorien: Die jeweiligen Verstoesse werden mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet.

 

Wofuer bekommt man Punkte?

1 Punkt        schwerer Verstoss: Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot und mindestens 60 Euro Bussgeld (z. B. Handyverstoss)

2 Punkte     besonders schwerer Verstoss: Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und mindestens 60 Euro Bussgeld (z. B. Alkoholverstoesse oder innerorts mindestens 31 km/h zu schnell)

                        Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

3 Punkte      Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer Fahrerlaubnissperre

 

Welche Folgen haben Punkte?

1 bis 3 Punkte                          Vormerkung

4 bis 5 Punkte                  Ermahnung. Hinweis auf das freiwillige                                                Fahreignungsseminar.

6 bis 7 Punkte                    Verwarnung. Hinweis auf die drohende                                                Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren                                                Verstoessen und Hinweis auf das freiwillige                                                 Fahreignungsseminar

8 Punkte und mehr                   Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Wie baut man Punkte ab?

Fuer das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde ein spezielles Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspaedagogische mit verkehrspsychologischen Elementen. Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

 

Wann werden Punkte geloescht?

Eintragungen und Punkte im Fahreignungsregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

- 2,5 Jahre bei Entscheidungen wegen einer verkehrssicherheitsbeeintraechtigenden Ordnungswidrigkeit

- 5 Jahre bei Entscheidungen wegen einer besonders verkehrssicherheitsbeeintraechtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

- 10 Jahre bei Entscheidungen wegen Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Tilgungsfrist beginnt sowohl bei Bussgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten als auch bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag der Rechtskraft. Die endgueltige Loeschung der Entscheidungen erfolgt nach einer zusaetzlichen Ueberliegefrist von einem Jahr.

 

Welche Bussgelder wurden erhoeht?

Die Erhoehung betrifft vornehmlich die Regelsaetze fuer Verkehrsordnungswidrigkeiten, die bisher unterhalb von 60 Euro lagen, damit sie auch ab dem 01.05.2014 angesichts der neuen Eintragungsgrenze weiterhin erfasst werden koennen. Dies betrifft insbesondere folgende Verstoesse:

 

  • Handyverbot (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Vorfahrt- oder Rotlichtverstoss (Anhebung von 50 EUR auf 70 EUR),

  • Parken an unuebersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 EUR auf 65 EUR),

  • falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Verstoss gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 EUR auf 60 EUR),

  • Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR bzw. von 50 EUR auf 70 EUR),

  • Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Fussgaengergefaehrdung im Fussgaengerbereich (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR bzw. von 50 EUR auf 70 EUR),

  • Versaeumnis der Frist fuer die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 EUR auf 60 EUR),

  • Verstoss gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 EUR auf 60 EUR).

(Quelle: KBA, BMVI)

 

Was koennen Sie tun, wenn Sie einen Anhoerungsbogen der Bussgeldstelle, einen Bussgeldbescheid oder auch eine Mitteilung der Fahrerlaubnisbehoerde (Landratsamt/Stadt) erhalten haben?

Sobald Sie erfahren, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie gefuehrt wird, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. In der Regel wird nur durch eine fachkundige Pruefung des jeweiligen Einzelfalles festgestellt werden koennen, welche Chancen eine Rechtsverteidigung hat. Hierbei ist anzumerken, dass vor allem Geschwindigkeitsmessungen nicht selten aufgrund von Fehlern bei der Messung angreifbar sind. Dies gilt im Uebrigen fuer alle Verstoesse, bei welchen Messgeraete verwendet werden, so auch bei Abstandsmessungen und Atemalkoholmessungen, dem sog. "Blasen".

Schliesslich sollten Sie noch ueberpruefen, ob Sie bereits vorzeitig eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, welche die Kosten des Verfahrens uebernimmt.

 

 

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RA Bernhard F. Kitzlinger

Reisach 1

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dipl.-Jur.Univ. Bernhard F. Kitzlinger

 

 

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Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!