Bußgeldverfahren

Warum Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger?

 

 

 

Warum Rechtsanwalt Bernhard F. Kitzlinger beauftragen und nicht eine "Internet-Kanzlei" / "Online-Kanzlei" bzw. einen "Online-Vermittler"?

 

 

- Ihre Bußgeldsache wird von Anfang an allein von Rechtsanwalt Kitzlinger selbst bearbeitet!

 

- persönlicher Kontakt zu Rechtsanwalt Kitzlinger! Rechtsanwalt Kitzlinger telefoniert mit Ihnen persönlich oder schreibt Ihnen selbst!

 

- Rechtsanwalt Kitzlinger hat langjährige Erfahrung in Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenverfahren!

 

- Rechtsanwalt Kitzlinger wird vor allem an den Amtsgerichten Passau und Deggendorf stets selbst die Gerchtstermine wahrnehmen.

 

 

 

Erklären Sie denen mal, dass das Radargerät falsch eingestellt ist!

 

 

- Warum KEINE ONLINE-KANZLEI??? -

 

Rechtsanwalt Kitzlinger ist Ihr Ansprechpartner.

 

Die Rückmeldung von Mandanten, welche vormals bei Online-Kanzleien waren bzw. einen Anwalt über einschlägige Internetseiiten mandatiert hatten und schließlich aus Unzufriedenheit zu Rechtsanwalt Kitzlinger wechselten, lautete wiederholt:

 

Der Online-Anwalt ist nie erreichbar.

Es kommt keine Rückmeldung von der Online-Kanzlei / vom Online-Anwalt.

Rückrufbitten werden ignoriert.

Auf Emails erhalte ich keine Rückmeldung.

Als Mandant ist man "nur eine Nummer".

Kein persönlicher Kontakt zum Online-Anwalt.

Im Hauptverhandlungstermin kam der Online-Anwalt nicht selbst, sondern beauftragte nur einen unerfahrenen Vertreter.

 

 

 

Die vorstehenden Ausführungen gelten sicherlich nicht für jede "Online-Kanzlei", stellen jedoch die Rückmeldung von Mandanten dar, welche schließlich zu RA Kitzlinger wechselten.

 

 

Verkehrsordnungswidrigkeit:

 

 

Auch auf vermeintlich kleine Geldbußen / wenige Punkte (meist erster Verstoß) sollte reagiert werden, da im Wiederholungsfalle (also bei einer erneuten Gesetzesübertretung) aufgrund der Voreintragung erhöhte Geldbußen und/oder Punkteeintragungen drohen!

 

Wichtig zu wissen ist, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Bußgeldbescheiden unwirksam sind, da sie beispielsweise auf falschen Messungen oder falscher Rechtsanwendung beruhen!!!

 

 

 

 

Egal von welcher Bußgeldbehörde der Bußgeldbescheid stammt, also beispielhaft für Bayern

 

die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach oder

 

der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - ZV KVü Südostbayern in Töging am Inn,

 

Rechtsanwalzt Bernhard F. Kitzlinger wird sich als Verteidiger im Ordnungswidrigkeitenverfahren für Sie bestellen, Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen und die gebotenen weiteren Anträge (bspw. Antrag auf gerichtliche Entscheidung usw.) stellen..

 

 

 

 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Kontaktieren Sie unverbindlich die Kanzlei:

E-Mail: info@rechtsanwalt-kitzlinger.de oder Tel. 0851-2137573-0 oder 08548-332.

Rechtsanwalt Kitzlinger ist auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert!